Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yaak

Version: März 2024

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Umfang

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der YaaFin Technologies GmbH (haftungsbeschränkt) („Yaak") und einem Kunden („Kunde") über die Nutzung der Yaak-Software und die Übernahme einer Fahrstunden-Preisgarantie („Rahmenvertrag“).

1.2 Der Rahmenvertrag ist speziell für Kunden gedacht, die Unternehmen oder Unternehmer sind und ihn für geschäftliche Zwecke nutzen. Er ist nicht für den Verbraucher bestimmt. Unternehmer im Sinne der vorstehenden Sätze ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können ("Verbraucher").

2. Yaak-Software Anbieter und Vertragspartner

Die Yaak-Software wird von der folgenden Firma entwickelt und angeboten:

YaaFin Technologies GmbH

c/o The Drivery

Mariendorfer Damm

12099 Berlin

Deutschland

E-Mail: hello@yaak.ai

Web: https://yaak.ai/

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet und eingetragen nach deutschem Recht.

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, HRB 245055 B.

Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE355563414

Direktor (Geschäftsführer): Søren Halskov Nissen

3. Entgelt und Zahlungsbedingungen

3.1 Als Gegenleistung für die von Yaak angebotenen Leistungen zahlt der Kunde eine Vergütung an Yaak, wie in der separaten Preisliste angegeben.

3.2 Alle Preisangaben sind Nettopreise und enthalten keine Mehrwertsteuer.

3.3 Yaak behält sich das Recht vor, elektronische Rechnungen gemäß § 14 Abs. 1 UStG auszustellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er die Rechnung in elektronischer Form erhält, und erklärt hiermit sein Einverständnis.

4. Kündigung des Vertrags

4.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die vereinbarte Dauer oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, kann der Vertrag erst gekündigt werden, wenn:

a) eine für die Behebung des Verstoßes gesetzte Frist ohne Abhilfe abgelaufen ist; oder

b) nach Erhalt einer Abmahnung ohne Beseitigung des Verstoßes.

Die Frist zur Beseitigung des Verstoßes beträgt dreißig (30) Tage ab Zugang der schriftlichen (Textform) Mitteilung, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine kürzere Frist oder sogar eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Darüber hinaus kann die andere Partei sofort kündigen, wenn eine Partei den Vertrag in schwerwiegender Weise verletzt und die verletzende Partei die Erfüllung verweigert. Das Recht, gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen, wird durch eine solche Kündigung nicht ausgeschlossen.

4.2 Die Kündigung kann in Textform (schriftlich oder per E-Mail) oder online (über die entsprechende Funktion im Kundenkonto) erfolgen.

5. Zurückbehaltungsrecht

5.1 Bei einem Zahlungsrückstand in einer mehr als nur geringfügigen Höhe kann Yaak die Erbringung der Leistung vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist.

6. Fristen und Fälligkeitstermine

6.1 Yaak wird seine Leistung(en) innerhalb einer angemessenen Frist erbringen.

6.2 Fälligkeitstermine für die Erbringung der Leistungen, die im Rahmenvertrag und anderen Unterlagen angegeben sind, sind in der Regel unverbindliche, geplante Zieltermine. Nur ausdrücklich als Leistungsfristen bezeichnete Termine gelten als solche.

6.3 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat (verzögerte Mitwirkung, Verzögerungen durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen sind usw.), sind von Yaak nicht zu vertreten. Unbeschadet sonstiger Ansprüche ist Yaak in diesen Fällen berechtigt, die Erbringung der betroffenen Leistungen um einen im Hinblick auf die Dauer der vorgenannten Umstände angemessenen Zeitraum hinauszuschieben.

7. Beschränkung der Haftung

7.1 Yaak haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Yaak oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 In allen anderen Fällen ist die Haftung von Yaak auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - wie folgt beschränkt, es sei denn, Yaak hat eine anders lautende Garantie akzeptiert:

7.2.1 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Yaak nur, soweit sie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit Yaak für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Yaak auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2.2 Die Haftung von Yaak für den leicht fahrlässigen Verlust von Daten und/oder Softwareprogrammen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach gebotener Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

7.2.3 Die Haftung von Yaak für Verzögerungsschäden, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, und übersteigt keinesfalls 5% des für die Laufzeit dieses Vertrags vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.

7.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen des Kunden (§ 284 BGB).

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Yaak.

8. Sammeln und Nutzen von technischen Daten und Datenschutz

8.1 Der Betrieb des Yaak-Produkts basiert auf dem Betrieb des mit dem Yaak-Produkt ausgestatteten Fahrzeugs, wie es vom Kunden selbst, seinen Mitarbeitern und Fahrschülern gefahren wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Yaak technische Daten und damit zusammenhängende Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Informationen und Geolocation-Informationen und Verkehrsmuster, sammeln und nutzen darf. Yaak darf diese Informationen verwenden, solange sie in einer Form vorliegen, die keinen

Rückschluss auf einen bestimmten Nutzer oder die bei der Datenerfassung gefilmten Personen zulässt, um seine Produkte zu verbessern oder um dem Kunden und anderen Partnern und Kunden von Yaak Dienstleistungen oder Technologien anzubieten. Art und Umfang der gesammelten technischen Daten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Datennutzung (Anlage C).

8.2 Für die Nutzung des Yaak-Systems ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten der jeweiligen Nutzer verarbeitet werden. Im Verhältnis zu den einzelnen Nutzern (Fahrschüler / Fahrlehrer) tritt der Kunde als Verantwortlicher der Datenverarbeitung auf. Yaak stellt dem Kunden für seine Datenschutzerklärung die Ergänzenden Datenschutzbestimmungen für die Nutzung des Yaak-Systems (Anlage F) zur Verfügung, die der Kunde als Ergänzung für seine allgemeine Datenschutzerklärung den Nutzern des Yaak-Systems zu Verfügung zu stellen hat.

9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

9.1 Wahl des Rechts: Dieser Vertrag und die gesamte vertragliche Beziehung zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Erfüllungsort: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus diesem Vertrag Berlin. Zwingende Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 der Europäischen Union (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) bleiben unberührt.

II. Besondere Bedingungen für das Yaak-System

10. Anwendungsbereich

10.1 Die Regelung dieses Abschnitts gilt für die Nutzungsüberlassung des Yaak-Systems.

11. Zugangsvoraussetzungen

11.1 Für die Nutzung einiger Funktionen der Yaak-App für Fahrlehrer und Fahrschüler ist ein Zugang zum Internet notwendig. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand der Leistungen von Yaak. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs der Übertragungswege vom und bis zum Übergabepunkt.

12. Geistiges Eigentum; Kundenlizenz

12.1 Yaak behält sich alle mit der Yaak-Software verbundenen geistigen Eigentumsrechte vor. Für die Dauer dieses Vertrags räumt Yaak dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Nutzungsrecht an der Yaak-Software ein, insoweit und insofern dies erforderlich ist, um die vereinbarte Nutzung und den Betrieb des Yaak-Systems zu ermöglichen.

13. Verfügbarkeit von Dienstleistungen

13.1 Soweit Yaak im Rahmen der Yaak-Software Online-Dienste anbietet, insbesondere durch drahtlose Netzwerk- und Internetdienste, gilt Folgendes: Yaak ist bestrebt, allen Kunden 24 Stunden am Tag, sieben (7) Tage die Woche Zugang zu den Diensten zu gewähren. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen durch normale Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei Drittanbietern oder bei Drittnetzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind jedoch möglich. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf einen jederzeitigen ununterbrochenen Zugang zum Dienst. Es wird keine bestimmte Verfügbarkeit des Dienstes zugesichert.

14. Gewährleistung

14.1 Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

14.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass, soweit die Überlassung des Yaak-Systems und der damit verbundenen Dienste nach diesem Vertrag als Mietvertrag im Sinne des deutschen Zivilrechts anzusehen ist, eine Haftung von Yaak nach § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist und diese gesetzliche Regelung keine Anwendung findet (Bedeutet: Keine Gewährleistung ohne Verschulden für von Anfang an vorhandene Mängel).

15. Salvatorische Klausel

19.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

19.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.